Prüfung und Wartung
Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden:
- Anhand der lokalen Bedingungen und der Herstellerangaben sollte jeder Seilgarten und jede Kletteranlage in einem Inspektionsplan aufgenommen sein.
- Werden bei der Prüfung der Seilgärten und Kletteranlagen und der angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, sollten diese sofort beseitigt werden.
- Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, ist das Gerät nur noch eingeschränkt zu nutzen oder es ist zu sperren bzw. zu entfernen.
- Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen).
- Baumkontrollen können nur durch Baumsachverständige vorgenom- men werden.
- Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden.