Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Prüfung und Wartung – Seilgärten und Kletteranlagen

 

Prüfung und Wartung

Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden:

  • Anhand der lokalen Bedingungen und der Herstellerangaben sollte jeder Seilgarten und jede Kletteranlage in einem Inspektionsplan aufgenommen sein.
  • Werden bei der Prüfung der Seilgärten und Kletteranlagen und der angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, sollten diese sofort beseitigt werden.
  • Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, ist das Gerät nur noch eingeschränkt zu nutzen oder es ist zu sperren bzw. zu entfernen.
  • Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen).
  • Baumkontrollen können nur durch Baumsachverständige vorgenom- men werden.
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden.