Kennzeichnung
Hersteller und Vertreiber von Spielplatzgeräten müssen grundsätzlich für jedes Gerät in verständlicher Art und Weise allgemeine Produkt- informationen liefern. Informationen zur Betriebssicherheit, zur Installation, Inspektion und Wartung müssen beschrieben sein.
Sobald ein Spielplatzgerät aufgestellt wird, ist dieses deutlich und dauerhaft mit mindestens folgenden Angaben zu kennzeichnen:
- Name und Adresse des Herstellers/Vertreibers
- Gerätekennzeichnung und Herstellungsjahr
- Markierung der Grundlinie
- Nummer und Datum der angewandten europäischen Norm für das Spielplatzgerät