Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen

 

Kennzeichnung

Hersteller und Vertreiber von Spielplatzgeräten müssen grundsätzlich für jedes Gerät in verständlicher Art und Weise allgemeine Produkt- informationen liefern. Informationen zur Betriebssicherheit, zur Installation, Inspektion und Wartung müssen beschrieben sein.

Sobald ein Spielplatzgerät aufgestellt wird, ist dieses deutlich und dauerhaft mit mindestens folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  1. Name und Adresse des Herstellers/Vertreibers
  2. Gerätekennzeichnung und Herstellungsjahr
  3. Markierung der Grundlinie
  4. Nummer und Datum der angewandten europäischen Norm für das Spielplatzgerät