Schutz vor Fangstellen
Fangstellen für Kleidung sind dort auszuschließen, wo der Nutzer eine erzwungene Bewegung durchführt bzw. durchführen will und gefährdet ist, sich beispielsweise zu strangulieren. Erzwungene Bewegungen finden statt beim Rutschen, beim Ablassen an Kletterstangen und beim Abrutschen von Bau- und Verbindungsteilen, die zum Rutschen ver- leiten.
An Stellen, die Schülerinnen und Schüler bewusst aufsuchen, um Wagnisse einzugehen und Risikokompetenzen auszubilden, wie beispielsweise das Abspringen von Spielplatzgeräten, sind Fangstellen auszuschließen.
Spalten und V-förmige Öffnungen sind zu vermeiden.
Die Prüfung auf Fangstellen hat stets am Gerät und im dazugehörigen Freiraum stattzufinden.