Gentechnische Arbeiten
Bei „Gentechnische Arbeiten“ im Sinne des Gentechnikgesetzes handelt es sich um die Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung sowie den innerschulischen Transport gentechnisch veränderter Organismen.
Es dürfen nur Stämme von Mikroorganismen der Risikogruppe 1 und als biologische Sicherheitsmaßnahmen anerkannte Vektor-Empfänger-Systeme verwendet werden. Beispiele sind in der nebenstehenden Liste aufgeführt.
Sollten über diese Beispiele hinaus weitere Vektor-Empfänger-Systeme zur Anwendung kommen, ist die Genehmigung der zuständigen Länderbehörde einzuholen.