Sichere Schule – Biologie

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Allgemeine Chemikalien

01 | Informationen

Chemikalien (z. B. Kaliumpermanganat, Ammoniumchlorid, Kupfersulfat), die aufgrund ihrer Eigenschaften keine Absaugung erfordern, können in einem Chemikalienschrank oder in einer Vitrine aufbewahrt werden.

Vitrinen, die in Vorbereitungsräumen aufgestellt werden, die auch als zweiter Fluchtweg dienen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Verglasungen bis 2 m über die Standfläche aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften (Verbund-Sicherheitsglas, Plexiglas, Polycarbonat).

Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.

Bei Vitrinen, die in Vorbereitungsräumen aufgestellt sind und diese nicht als Fluchtweg ausgewiesen sind (kein allgemeiner Verkehrsweg für Schülerinnen und Schüler), brauchen nicht als Sicherheitsglas ausgerüstet sein.

Regalbodenträger von Chemikalienschränken, auf denen Gefahrstoffe gelagert werden, sollen aus Edelstahl oder aus Kunststoff mit Doppelzapfen bestehen (Mindestbelastbarkeit 60 kg).