Gefährdungsbeurteilung für mikrobiologische Arbeiten
Nach der Biostoffverordnung ist für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren.
Sie dient der Sicherstellung, dass im Unterricht mit Mikroorganismen der Risikogruppe 1 gearbeitet wird und daher keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Sinne der BioStoffV zu treffen sind. Erst bei wesentlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Raumausstattung) ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
Damit soll z. B. ausgeschlossen werden, dass bei nicht gezielten Tätigkeiten der Entnahmeort der Proben die Anzucht von Mikroorganismen der Risikogruppe 2 und höher wahrscheinlich macht (z. B. Tierkadaver, Fäkalien etc.).