Sichere Schule – Biologie

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BI

Biologische Arbeitsstoffe im Unterricht

 

An allgemeinbildenden Schulen und in den einschlägigen Ausbildungsgängen von beruflichen Schulen wird insbesondere im Biologieunterricht im Rahmen von praktischen Übungen und Experimenten mit biologischen Stoffen gearbeitet.

Biologische Arbeitsstoffe können beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen.

Die Biostoffverordnung gilt für Lehrkräfte, sonstige Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler in Schulen.

Mit der Biostoffverordnung sind u. a. Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und Viren) sowie Zellkulturen pflanzlicher und tierischer Herkunft unter dem Begriff „Biologische Arbeitsstoffe“ zum Gegenstand von Arbeitsschutzvorschriften geworden.

Zur Konkretisierung der BioStoffV für den Schulbereich wurden die „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“ erarbeitet.

Ziel dieser Regeln ist es, Empfehlungen zum Schutz der Schüler sowie der Lehrkräfte vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wie der Durchführung von Experimenten im Unterricht zu geben.

Diese Regel gilt nicht für Schülerbetriebspraktika und Schulen in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und pharmazeutischen Berufe sowie für vergleichbare Berufsbildungsgänge.