Sichere Schule – Biologie

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BI

Experimente zur Menschenkunde

 

Experimente zur Menschenkunde, in die Schülerinnen und Schüler einbezogen sind, dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Schädigung des Organismus ausgeschlossen ist und die hygienischen Erfordernisse gewährleistet sind.

Experimente mit menschlichem Blut sowie Experimente mit ionisierenden Strahlen an Schülerinnen und Schülern sind nicht erlaubt.

Blutgruppenbestimmungen sind mit getestetem menschlichen Blut als Demonstrationsexperimente zulässig. Die dazu erforderlichen Blutproben und Testseren dürfen nur von behördlich beaufsichtigten Institutionen bezogen werden.

Bei diesen Untersuchungen müssen Einmalhandschuhe und Kittel getragen werden. Es dürfen nur geeignete Pipetten und sonstiges Labormaterial benutzt werden. Eine sachgerechte Entsorgung ist sicherzustellen. Die Arbeitstische müssen nach den Arbeiten desinfiziert werden. Dies gilt auch für die Hände, bei denen die Desinfektion nach dem Händewaschen vorgenommen werden muss.