Sichere Schule – Biologie

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BI

Zugänge und Fluchtwege

01 | Informationen

Türen

Naturwissenschaftliche Fachräume sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Dieses ist z. B. durch Türen mit Sicherheitsschloss oder mit Außenknauf und Innenklinke erfüllt.

Türen als Ausgänge müssen jederzeit von Innen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein und in Fluchtrichtung aufschlagen.

Türen müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch im geöffneten Zustand die erforderliche Breite von Verkehrs- bzw. Rettungswegen einengen.

Rettungswege

Für Fachräume mit erhöhter Brandgefahr müssen mindestens zwei günstig gelegene, voneinander unabhängige Ausgänge vorhanden sein.

Ein Ausgang darf zu einem benachbarten Raum (z. B. Sammlungs- oder Unterrichtsraum) führen, wenn von diesem Raum ein Rettungsweg unmittelbar erreichbar ist.

Die Fluchttüren sind mit Sicherheitskennzeichnungen zu versehen.

Im Erdgeschoss reicht ein als Notausgang gekennzeichnetes Fenster aus (lichte Öffnung mindestens 0,9 m x 1,2 m), wenn dieses eine sichere Fluchtmöglichkeit bietet.