02 | weitere Hinweise
Steckdosen außerhalb von Experimentierständen dürfen zum Experimentieren nur benutzt werden, wenn sie als Experimentiersteckdosen gekennzeichnet und wie die Steckdosen an den Experimentierständen über eine Not-Aus-Einrichtung sowie einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA abgesichert sind.
Prüffristen
Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung erfolgt durch die Lehrkraft.
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen sind mindestens alle 12 Monate zu prüfen durch:
- eine Elektrofachkraft oder
- eine elektrotechnisch unterwiesene Person (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) oder
- eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
RCD (z. B. FI-Schutzschalter) und Not-Aus-Einrichtungen sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle 6 Monate auf einwandfreie Funktion zu prüfen.