Sichere Schule – Biologie

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BI

Elektrische Installation

02 | weitere Hinweise

Steckdosen außerhalb von Experimentierständen dürfen zum Experimentieren nur benutzt werden, wenn sie als Experimentiersteckdosen gekennzeichnet und wie die Steckdosen an den Experimentierständen über eine Not-Aus-Einrichtung sowie einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA abgesichert sind.

Prüffristen

Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung erfolgt durch die Lehrkraft.

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.

Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen sind mindestens alle 12 Monate zu prüfen durch:

  • eine Elektrofachkraft oder
  • eine elektrotechnisch unterwiesene Person (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) oder
  • eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

RCD (z. B.  FI-Schutzschalter) und Not-Aus-Einrichtungen sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle 6 Monate auf einwandfreie Funktion zu prüfen.