Sichere Schule – Physik

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PH

Röntgengerät

02 | weitere Hinweise

Nutzer von Schulröntgeneinrichtungen sind vor der ersten Inbe­trieb­nahme anhand einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung durch eine qualifizierte Person des Herstellers oder Lieferanten einzuweisen. Die Einweisung ist zu dokumentieren und für die Dauer des Betriebes des jeweiligen Röntgengerätes aufzubewahren.

Nach der Erst-Inbetriebnahme sind Lehrkräfte, die die Schul­röntgen­einrichtung nutzen möchten, ebenfalls anhand der deutschsprachigen Gebrauchsanweisung durch eine entsprechend qualifizierte Person, z. B. den Strahlenschutzbeauftragten, in die sachgerechte Handhabung zu unterweisen. Über die Einweisung und Unterweisung der Lehrkraft sind unmittelbar Aufzeichnungen anzufertigen.