01 | Informationen
Im Physikunterricht müssen die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler den Erfordernissen entsprechend die persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Wenn Arbeiten oder Experimente im Physikraum Gefährdungen des Gesichts und der Augen bergen, ist die Schutzbrille anzulegen. Das gilt zum Beispiel für die Arbeit mit dem Bolzensprenger und der Sprengkugel (splittersichere Abdeckung erforderlich), oder für Experimente mit vermindertem Druck (Implosionsgefahr).