Sichere Schule – Physik

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PH

Elektrische Installation

02 | weitere Hinweise

Die Stromkreise der Schülerexperimentiertische dürfen von der Lehrkraft erst eingeschaltet werden, wenn keine Gefährdungen bestehen. Die Energiezufuhr ist nach Beendigung der Experimente abzuschalten.

Die elektrische Anlage und alle ortsfesten Betriebsmittel sind mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, in explosionsgefährdeten Räumen alle drei Jahre.

Die Prüfung von nicht ortsfesten elektrischen Anlagen und Anschlussleitungen mit Steckdosen erfolgt durch eine Elektrofachkraft in mindestens jährlichem Abstand. Nach der UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, GUV-V A3 sind Lehrer in der Regel keine Elektrofachkräfte. Die Prüfung ist mit dem Sachkostenträger zu vereinbaren und kann beispielsweise durch eine Elektrofachkraft der Kommune erfolgen.

Vor jeder Benutzung der elektrischen Anlage ist durch die Lehrerin oder den Lehrer eine Sichtprüfung vorzunehmen.

Die Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI-Schutzschaltung) sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle 6 Monate auf einwandfreie Funktion zu überprüfen.