Sichere Schule – Technik

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TC

Persönliche Schutzausrüstung

01 | Informationen

Die Schutzbrille ist immer dann anzulegen, wenn Arbeiten verrichtet werden, die mit besonderen Gefahren für die Augen verbunden sind. Das trifft u. a. beim Bearbeiten von Werkstoffen zu, die zum Splittern neigen.

Bei Arbeiten im Technikraum, die mit besonderen Gefahren für die Hände verbunden sind, müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden, zum Beispiel zum Schutz vor Holz- und Metallstäuben sowie Splittern. Auch Allergiker müssen sich mit Handschuhen schützen. Bei Arbeiten mit rotierenden Werkzeugen (z. B. an Bohrmaschinen) dürfen keine Handschuhe getragen werden.

Der Gehörschutz ist bei Arbeiten an Maschinen mit hoher Lärmbelastung, zum Beispiel an der Kreissäge, zu tragen.

Die Staubmaske ist bei Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen mit hoher Staubbildung anzulegen, zum Beispiel beim Schleifen.

Für den Aufenthalt im Technikraum sind eng anliegende Kleidung und festes Schuhwerk vorgeschrieben. Schülerinnen und Schüler mit langen Haaren müssen diese mit einer geeigneten Kopfbedeckung (Mütze oder Haarnetz) abdecken.

Ringe, Armbänder, Uhren, Halsketten und -bänder sind abzunehmen.

Zur Schutzausrüstung gehört auch ein geeigneter Hautschutz, der nach der Reinigung aufgetragen wird.