Sichere Schule – Technik

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TC

Lagerung von Materialien

02 | weitere Hinweise

Lager und Stapel dürfen nur so errichtet werden, dass Versicherte durch zu geringen Abstand der Lager und Stapel untereinander oder durch die Annäherung des gelagerten oder gestapelten Gutes an Anlagen oder technische Arbeitsmittel nicht gefährdet werden.

Für die sichere Benutzung von Regalen und Schränken, deren Fächer vom Boden aus über ca. 1,60 bis 1,80 m liegen, sind geeignete Tritte oder Leitern bereitzustellen und zu benutzen.

Vorhandene Transportwagen sind ausreichend gegen Kippen und Wegrollen zu sichern.