Sichere Schule – Technik

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Elektrische Installation

02 | weitere Hinweise

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen. Das bedeutet, dass Haushaltsleitungen für den Gebrauch in Werkstätten ungeeignet sind.

Ist mit dem Auftreten brennbarer Stäube zu rechnen (z. B. bei der Holzbearbeitung), ist dies bei der Elektroinstallation entsprechend zu berücksichtigen. Die Installation ist deshalb mindestens staub­geschützt (IP 5X) auszuführen sowie die Ablagerung brennbarer Stäube zu verhindern. Hinweise zur Beurteilung der Brandgefahr sowie zur Brandverhütung liefert die Richtlinie zur Schadens­ver­hütung 2033 „Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebs­stätten und diesen gleichzustellende Risiken“ des Verbandes der Sachversicherungsträger (VdS).

Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind unter Berück­sichigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen auf ihren ordnungs­ge­mäßen Zustand zu überprüfen. Die Beurteilung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen obliegt der mit der Prüfung beauftragten Elektrofachkraft und kann im Einzelfall auch zu anderen Ergebnissen führen.

Die Tabellen 1A und 1B der DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ liefern bewährte Richtwerte für Wieder­holungs­prüfungen.

Demnach sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Schulen alle vier Jahre und ortsveränderliche elektrische Betriebs­mittel einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Fehlerstrom-Schutzschalter sind alle sechs Monate durch Betätigen der Testtaste auf ihre Funktion zu prüfen.

Diese Festlegungen entbinden jedoch nicht von der Verpflichtung, sich vor jeder Nutzung durch eine Sichtprüfung vom ordnungsge­mäßen Zustand zu überzeugen.