Sichere Schule – Technik

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Elektrische Installation

01 | Informationen

Die Elektroinstallation ist gemäß den geltenden Bestimmungen zu er­rich­ten. Hierbei sind insbesondere die DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die Normen DIN-VDE 0100-723 und 0100-482 sowie gegebenenfalls die VdS-Richtlinie 2033 zu beachten.

Am Vorführstand (Lehrertisch) sowie an den Ausgangstüren sind Not-Aus-Einrichtungen vorzusehen, die leicht, schnell und gefahrlos erreichbar sein müssen. Durch die Betätigung der Not-Aus-Einrich­tungen dürfen sich jedoch keine weiteren Gefahrensituationen erge­ben. Absauganlagen oder Maschinen mit Wirbelstrombremsen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.

Um eine unbefugte Nutzung von Maschinen oder der Stromversor­gung an den Schülerarbeitstischen zu unterbinden, dürfen die Ver­sor­gungs­stromkreise nur über einen zentralen Energieschalter, welcher selbst gegen unbefugte Nutzung zu sichern ist (z. B. Schlüs­selschalter), zuschaltbar sein. Von diesem Schaltort aus müssen alle Arbeitstische gut einsehbar sein. Ist dies nicht möglich, sind mehrere solcher Ener­gieschalter notwendig, um einzelne Arbeits­plätze oder Arbeits­platz­gruppen im überschaubaren Bereich kontrolliert zuzusc­halten.

Alle Steckdosen müssen über einen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von maximal 30 mA (0,03 A) abgesichert sein.