01 | Informationen
Abstand zwischen Werkbänken
Der Abstand zwischen zwei hintereinander stehenden Werkbänken soll so groß sein, dass der Lehrer hinter einem stehend arbeitenden Schüler ohne wesentliche Behinderung durchgehen kann, wenn er an einem Arbeitsplatz eingreifen muss.
Für diese Funktion sind 0,85 m in der Regel die unterste Grenze, günstiger ist ein Abstand von 0,90 m. Bei Arbeiten Rücken an Rücken muss der Abstand mindestens 1,50 m betragen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass sich die Schüler bei praktischen Arbeiten nicht gegenseitig behindern.
Längsgänge
Es wird empfohlen, einen der zu den Werkbänken führenden Längs- gänge als Rettungsweg mit mindestens einem Meter Breite vorzu- sehen. Dieser Rettungsweg liegt am günstigsten auf der Flurseite.
Transport und Schülerwege
Unterrichtsräume und ihre Nebenräume müssen so angeordnet sein, dass ein sicherer Transport von Gerät und Material möglich ist und keine zusätzlichen Gefahren entstehen.