02 | weitere Hinweise
Bei der Reinigung der Maschinen- und Unterrichtsräume von Holzstaubablagerungen ist zu vermeiden, dass Staub hochgewirbelt wird und in die Atemluft gelangt. Darum ist die Reinigung mit einem explosionsgeschützten Industriestaubsauger durchzuführen.
Fegen ist unzulässig!