Sichere Schule – Technik

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Elektrische Installation

01 | Informationen

Die Elektroinstallation ist gemäß den geltenden Bestimmungen zu errichten.

Hierbei ist insbesonders für kommunale Einrichtungen die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", die Normen DIN-VDE 0100-723 und 0100-482 sowie gegebenenfalls die VdS-Richtlinie 2033 zu beachten.

Am Vorführstand (Lehrertisch) sowie an den Ausgangstüren sind Not-Aus-Einrichtungen vorzusehen, die leicht, schnell und gefahrlos erreichbar sein müssen. Durch die Betätigung der Not-Aus-Einrichtungen dürfen sich jedoch keine weiteren Gefahrensituationen ergeben. Absauganlagen oder Maschinen mit Wirbelstrombremsen dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.

Um eine unbefugte Nutzung von Maschinen oder der Stromversorgung an den Schülerarbeitstischen zu unterbinden, dürfen die Ver- sorgungsstromkreise nur über einen zentralen Energieschalter, welcher selbst gegen unbefugte Nutzung zu sichern ist (z. B. Schlüsselschalter), zuschaltbar sein. Von diesem Schaltort aus müssen alle Arbeitstische gut einsehbar sein. Ist dies nicht möglich, sind mehrere solcher Energieschalter notwendig, um einzelne Arbeitsplätze oder Arbeitsplatzgruppen im überschaubaren Bereich kontrolliert zuzuschalten.

Alternativ:

Steht zu erwarten, dass nach Freigabe der Stromversorgung besondere gefahrenträchtige Situationen eintreten können (z. B. durch eine unbefugte Einschaltung einer Bohrmaschine ohne Aufsicht durch die Lehrkraft), sind die Maschinen bzw. Stromversorgungen an den Schülerarbeitstischen einzeln gegen unbefugte Nutzung zu sichern.

Alle Steckdosen müssen über einen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von maximal 30 mA (0,03 A) abgesichert sein.