01 | Informationen
Die Verkehrs- und Arbeitsbereiche müssen so groß sein, dass z. B. für eine Kreissäge ca. 10 bis 15 m² und für eine weitere Maschine 5 m² bemessen sind.
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Die Verkehrs- und Arbeitsbereiche müssen so groß sein, dass z. B. für eine Kreissäge ca. 10 bis 15 m² und für eine weitere Maschine 5 m² bemessen sind.