Sichere Schule – Physik

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Notrufanlage

02 | weitere Hinweise

Die Notrufanlage kann z. B. ein amtsberechtigter Fernmeldeanschluss oder eine Haustelefonanlage mit zentraler Benachrichtigungsstelle sein. Ggf. ist auch ein Handy geeignet.

Die Verwendung von Handys ist zwar möglich, es sollte jedoch bevorzugt ein Amtsanschluss vorgesehen werden, da Handys die Gefahr bergen, dass der Akku entleert sein kann oder diese nicht mitgeführt werden. Ebenso ist im Vorfeld zu klären, ob ein Diensthandy oder Privathandys zum Einsatz kommen. Regelungen bzgl. der Verantwortlichkeiten für das Aufladen und die Unterweisung z.B. von Vertretungslehrkräften sind darüber hinaus zu treffen.

Amtsanschlüsse können so eingerichtet werden, dass nur die Notrufnummer gewählt werden kann und sie somit nicht für private Gespräche „missbraucht“ werden können.