01 | Informationen
Anforderungen an die Übungstische
Die Übungstische sollen aus Werkstoffen bestehen, die den zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch standhalten und mindestens der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 Teil 1 entsprechen.
Korrosionsgefährdete Oberflächen sollen durch geeignete Oberflächenversieglungen geschützt sein.
Wenn vorwiegend Arbeiten durchgeführt werden sollen, bei denen mit dem Verschütten von Flüssigkeiten zu rechnen ist, müssen die Arbeitsflächen einen umlaufenden Randwulst haben und flüssigkeitsdicht sein.
Die Arbeitsflächen müssen sich leicht reinigen und erforderlichenfalls desinfizieren oder dekontaminieren lassen.
Anforderungen an die Stühle
Die Stühle sollten höhenverstellbar, 5- strahlig und leicht sein, sowie eine Rückenlehne haben.