02 | weitere Hinweise
Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406-2 zugelassen worden sein. Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen- und Buchstabenkombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind. Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die Brandklasse wieder:
Brandklasse A: | Feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Kohle); |
Brandklasse B: | Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin, Alkohol); |
Brandklasse C: | Gasförmige Stoffe, auch unter Druck (z. B. Propan, Wasserstoff); |
Brandklasse D: | Brennbare Metalle (z. B. Magnesium, Aluminium); |
Brandklasse F: | Brennbare Speiseöle, Speisefette (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten. |