01 | Informationen
Im Physikraum sind geeignete Feuerlöschgeräte und Löschdecken zur Brandbekämpfung bereitzuhalten.
Die notwendige Anzahl und der Typ der Geräte sind mit der brandschutzverantwortlichen Stelle, zum Beispiel der Feuerwehr, zu vereinbaren. Die Geräte sind alle zwei Jahre einer Prüfung durch befähigte Personen (mit Sachkundenachweis für Feuerlöschgeräte) zu unterziehen.