Sichere Schule – Physik

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PH

Gefährdungsbeurteilung

 

§§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes fordert von den für den Arbeitsschutz Verantwortlichen

  • dass sie die Gefährdungen und Belastungen an allen Arbeitsplätzen ermitteln und beurteilen,
  • notwendige Maßnahmen zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung der Gefährdungen und Belastungen festlegen und durchführen,
  • die Wirksamkeit der Maßnahmen in regelmäßigen Abständen überprüfen und
  • die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.

Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Durch Anklicken des nachfolgenden Belastungskatalog können weitere Informationen abgerufen werden:

GUV-I 8760 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Lehrerarbeitsplätzen