Sichere Schule – Physik

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

PH

Atomistik

 

Die Strahlenschutzbeauftagten haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordung, sämtliche Zulassungsscheine, Genehmigungen, Anzeigebestätigungen und Betriebsanleitungen bereit zu halten;
  • Präparate ordnungsgemäß zu kennzeichnen und bereitzuhalten;
  • die Schlüssel ordnungsgemäß zu verwalten;
  • die Abfallbeseitigung (Sammelstelle sowie Rückgabe und Anzeige) zu gewährleisten;
  • Anzeigen über Erwerb, Verlust oder Abgabe sowie über deren Bestand regelmäßig bis zum Jahresende;
  • sicher zu stellen, dass nur mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, die nach der Strahlenschutzverordnung genehmigungsfrei sind bzw. für die eine entsprechende Umgangsgenehmigung vorliegt;
  • nur nach der Röntgenverordnung bauartzugelassene Schulröntgengeräte in Betrieb genommen werden;
  • Schulröntgeneinrichtungen in Zeitabständen von längstens fünf Jahren nach der ersten Inbetriebnahme durch behördlich bestimmte Sachverständige überprüft werden;
  • mindestens alle fünf Jahre die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert wird.