Die Strahlenschutzbeauftagten haben insbesondere folgende Aufgaben:
- Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordung, sämtliche Zulassungsscheine, Genehmigungen, Anzeigebestätigungen und Betriebsanleitungen bereit zu halten;
- Präparate ordnungsgemäß zu kennzeichnen und bereitzuhalten;
- die Schlüssel ordnungsgemäß zu verwalten;
- die Abfallbeseitigung (Sammelstelle sowie Rückgabe und Anzeige) zu gewährleisten;
- Anzeigen über Erwerb, Verlust oder Abgabe sowie über deren Bestand regelmäßig bis zum Jahresende;
- sicher zu stellen, dass nur mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, die nach der Strahlenschutzverordnung genehmigungsfrei sind bzw. für die eine entsprechende Umgangsgenehmigung vorliegt;
- nur nach der Röntgenverordnung bauartzugelassene Schulröntgengeräte in Betrieb genommen werden;
- Schulröntgeneinrichtungen in Zeitabständen von längstens fünf Jahren nach der ersten Inbetriebnahme durch behördlich bestimmte Sachverständige überprüft werden;
- mindestens alle fünf Jahre die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert wird.