Sichere Schule – Physik

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PH

Atomistik

 

Die Strahlenschutzbevollmächtigten haben sicher zu stellen, dass:

  • die von ihnen bestellten Strahlenschutzbeauftragten ihre Aufgaben ordnungsgemäß und umfassend erfüllen;
  • nur geeignete Lehrkräfte zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden;
  • die nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung erforderlichen Anzeigen an die jeweilige Bezirksregierung unverzüglich erfolgen, wie
    • Anzeige der Bestellung und des Ausscheidens von Strahlenschutzbeauftragten;
    • Anzeige des Abhandenkommens radioaktiver Stoffe;
    • Übersendung des Prüfberichts über Schulröntgeneinrichtungen.