Sichere Schule – Physik

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PH

Atomistik

 

Der Schulträger ist der Strahlenschutzverantwortliche.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird vom Schulträger zur Strahlenschutzbevollmächtigten bzw. zum Strahlenschutzbevollmächtigten schriftlich bestellt.

Die Strahlenschutzbevollmächtigten bestellen ihrerseits Strahlenschutzbeauftragte, d. h. Lehrerinnen und Lehrer, die den erforderlichen Strahlenschutzfachkundenachweis erbracht haben.

Insbesondere legen sie dabei die Verantwortlichkeiten für die Sammlungsleitung einschließlich Vertretung, die Buchführung, die Aufbewahrung und Ausgabe der Schlüssel sowie die Zuständigkeit der Lehrerinnen und Lehrer für den Unterrichtsbereich fest.