Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen

 

Schutz vor Fangstellen

Geräte zum Klettern und Balancieren sollten keine Fangstellen aufweisen. Fangstellen ergeben sich aus Situationen, bei denen Körper(-teile) oder Kleidungsstücke hängen bleiben und der Nutzer des Gerätes sich nicht selbstständig befreien kann. Fangstellen für Kopf und Hals, für den Körper, für Fuß oder Bein, für Finger und für Kleidung sind konstruktiv zu vermeiden.

Spielgeräte dürfen oberhalb 60 cm senkrecht über dem Boden bzw. der Standfläche keine Öffnungen aufweisen, die als Fangstellen angesehen werden können. Die Prüfkörper zur Beurteilung dieser Fangstellen finden sich im Anhang der DIN EN 1176.

Fangstellen für Kopf und Hals werden bei Öffnungen vermieden, wenn das Öffnungsmaß >23 cm ist, hierdurch kann der Nutzer durch die Öffnung rutschen. Helme dürfen nicht getragen werden, da das Öffnungsmaß zu gering wird und hierdurch eine Fangstelle entsteht. Bei einem Öffnungsmaß <11 cm besteht keine Fangstelle für Kopf und Hals.

Fangstellen für Finger lassen sich vermeiden, wenn Öffnungen in Geräten und Bauteilen grundsätzlich eine lichte Weite / Durchmesser von <8 mm bzw. >25 mm aufweisen. Rohrenden sollten geschlossen sein. Kritisch sind Fangstellen für Finger, wenn der Körper rutscht oder fällt und der Finger nicht mehr aus der Fangstelle entfernt werden kann.

Witterungsbedingte Trockenrisse in Hölzern gelten nicht als Fang- stellen. Durch die Verjüngung des Risses nach innen kann das Hängenbleiben der Finger nahezu ausgeschlossen werden.