Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen

 

Absturzsicherungen

Seilgärten können mit erhöhten Spielebenen, z. B. Podeste und Baumhäuser, ausgestattet sein, die eine Absturzsicherung erfordern. Die notwendigen Absturzsicherungen sind abhängig von der Höhe der Standebene. Alle Absturzsicherungen sollten mindestens 750 N/m als Festigkeitsanforderung aufweisen.

Zum Schutz gegen Absturz bei Seilgärten sind folgende Sicherungen wirksam:

  • Geländer sollen einen Absturz verhindern, nicht aber ein Hindurchrutschen darunter. Ab einer freien Fallhöhe von 1 m bis 2 m sind Geländer anzubringen, und der Untergrund ist stoß- dämpfend auszubilden.
  • Brüstungen sind erforderlich bei Geräten, die eine Standebene aufweisen, die über 2 m liegt. Die Höhe wird von der Oberfläche der Plattform, Treppe oder Rampe gemessen. Die erforderliche Ober- kante der Brüstung muss mindestens 70 cm betragen. Leitereffekte durch horizontale bzw. annähernd horizontale Querstangen an Brüstungen sind nicht zulässig, da Schülerinnen und Schüler die Brüstung sonst überklettern könnten.