02 | weitere Hinweise
Weiterhin ist Folgendes zu beachten:
- Die Zu- und Ausgänge zu den Spielflächen sollten abseits vom Durchgangsverkehr liegen;
- die Eingänge und Ausgänge sind so zu sichern, dass den Kindern das Verlassen des Platzes bewusst wird;
- alle Spielplatzgeräte und baulichen Anlagen, die im Spiel einbe- zogen werden, müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen nationaler und europäischer Normen entsprechen. Für Ausstat- tungselemente, die nicht in den Normen erfasst sind, gelten die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht;
- Kletter- und Spielplatzgeräte, Spielflächen und Pflanzen sind regel- mäßig zu pflegen und zu warten;
- Giftpflanzen dürfen nicht gepflanzt werden oder vorhanden sein;
- sollten auf Freiflächen Ballspielbereiche eingerichtet sein, sind diese mit Schutzgittern von mindestens 4 m Höhe gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abzuschirmen.