Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen

02 | weitere Hinweise

Räume

Werden Spiel- und Klettergeräte aufgestellt, sind ausreichend bemes- sene Räume vorzusehen. Zu unterscheiden sind folgende Räume:

  • Geräteraum
    als Raum, den ein Gerät nach seiner Aufstellung einnimmt.
  • Freiraum
    als Raum in, auf oder um ein Gerät, der von einem Benutzer des Gerätes während einer Bewegung, die durch das Gerät verursacht wird, eingenommen werden kann.
  • Fallraum
    als Raum in, auf oder um ein Gerät herum, der von einem Benutzer eingenommen werden kann, der von einem erhöhten Teil des Gerätes fällt. Der Fallraum eines Gerätes beträgt grundsätzlich mindestens 1,50 m.
  • Mindestraum
    als erforderliches Raummaß bei der Aufstellung von Geräten. Der Mindestraum ist die Summe von Geräte-, Frei- und Fallraum und ist für eine sichere Nutzung eines Gerätes notwendig.