Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Fallschutz beim Klettern und Balancieren

02 | weitere Hinweise

Anforderungen für Bodenmaterial:

  • Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen, erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.
  • Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
  • Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Ein wirksamer Fallschutz durch Rasen ist normalerweise nur gegeben, wenn der Rasen dauerhaft vorhanden ist und klimatische Faktoren wie Frost und Hitze die stoßdämpfenden Eigenschaften nicht vermindern. Um einen dauerhaften und wirksamen Fall- schutz durch Rasen zu erhalten, sollte die Fallhöhe von 1 m nicht überschritten werden.
  • Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden.

Folgende Materialien weisen stoßdämpfende Eigenschaften auf:

  • Holzschnitzel (zerkleinertes Holz, ohne Rinde und Laubanteil, Korngröße 5 mm bis 30 mm)
  • Rindenmulch (zerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, Korngröße 20 mm bis 80 mm)
  • Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm)
  • Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm)
  • Synthetischer Fallschutz (Fallschutzplatten u. a., geprüft nach DIN EN 1177)

Bei Boulderwänden sollte die Schichtdicke bei losen Bodenmate- rialien aus mindestens 30 cm plus 10 cm Zuschlag für Wegspiel und Verdichtungseffekte bestehen.