Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Fallschutz beim Klettern und Balancieren

01 | Informationen

Boulderanlagen dürfen, insbesondere beim Schulsport, nur bis zu einer maximalen Tritthöhe von 2 m errichtet werden.

Beim Betrieb von Niedrigseilgeräten ist eine maximale Tritthöhe von 1 m zu empfehlen, da Oberboden (Naturboden) als Fallschutz hier noch zulässig sein kann. Hierdurch können Kosten reduziert werden. Böden müssen an Boulderanlagen und Seilgärten eben und hindernisfrei sein.

Die freie Fallhöhe der Nutzer beeinflusst bei einem Seilgarten und bei einem Klettergerät die erforderliche Beschaffenheit des Bodenmaterials.

Das Mindestmaß des Fallraums ist:

  • bis 1,50 m freie Fallhöhe stets mit einer umlaufenden Mindestlänge von 1,50 m vorzusehen. Der Fallraum wird an den äußersten Geräteteilen gemessen.
  • Der Fallraum ist stets von Hindernissen und Gegenständen frei zu halten, auf die man beim Fallen auftreffen kann.
  • Ab Fallhöhen von 1,50 m kann das Maß nach folgender Formel bestimmt werden:

Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5

Beispiele:

Fallhöhe (m)1,501,752,002,252,502,753,00
Aufprallfläche* (m)1,501,701,852,002,202,352,50

* Maße gerundet

Um die Sicherheit beim Bouldern zu verbessern, sollte die Aufprall- fläche idealerweise 2,50 m betragen.