Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Seilgärten

 

Hochseilgarten

Auch wenn fachkundiges Personal die Lerngruppe übernimmt, ist die Lehrkraft für diese schulische Veranstaltung im schulrechtlichen Sinne, insbesondere für die Aufsicht, verantwortlich. Sie hat sich in der Vorbereitung über die örtlichen Gegebenheiten, den organisa- torischen und inhaltlichen Ablauf, die Qualifikation des betreuenden Personals und die Sicherheitseinrichtungen und -verfahren zu informieren.

Soll die Lehrkraft in sicherheitstechnische Aufgaben mit eingebunden werden, so muss sichergestellt sein, dass sie eine entsprechende Einweisung von geschultem Personal erhält und diese Aufgabe erfül- len kann. Sie muss die kontinuierliche Aufsicht über ihre Lerngruppe übernehmen und den Trainer und den Prozess unterstützen, z. B. durch organisatorische und disziplinarische Maß nahmen.

Mit dem Seilgartenbetreiber bzw. dem Betreuungspersonal ist ins- besondere die Art der Beaufsichtigung über die Lerngruppe abzu- klären – insbesondere an den Stellen im Seilgarten, an denen die Selbstsicherungen von den Schülerinnen und Schülern selbsttätig aus- und umgehängt werden müssen, um ein neues Aktionselement zu erreichen.

Bei der Auswahl des Seilgartens hat die verantwortliche Lehrkraft im Vorfeld zu überprüfen, ob das zu besuchende Objekt den gängigen Standards oder Normen entspricht. Hierzu sollte sie sich vom Betreiber bestätigen lassen, dass der ausgewählte Seilgarten nach aktuellen Standards (z. B. ERCA – European Ropes Course Association) und Normen gebaut wurde, betrieben wird und eine regelmäßige Prüfung nachgewiesen ist.

Hilfen zur Beurteilung, ob Seilgärten sicher betrieben werden, geben folgende Checklisten:

Bestehen nach Einholen dieser Informationen Zweifel an der Seriosität des Anbieters, die nicht ausgeräumt werden können, sollte die verantwortliche Lehrkraft das Angebot ablehnen und sich um Alternativen bemühen.