Sichere Schule – Biologie

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

BI

Zentrifugen

02 | weitere Hinweise

Zentrifugen müssen so aufgestellt werden, dass sie sicher betrieben werden können. Ein sicherer Betrieb setzt unter anderem voraus, dass die Zentrifugen standsicher aufgestellt werden. Eine standsichere Aufstellung liegt vor, wenn z. B.  Zentrifugen mittels Schrauben am Fundament befestigt sind oder eine elastische Aufstellung auf Gummifüßen, Federn oder Dämpfern, mit denen z. B.  ein Wandern der Zentrifugen verhindert wird, vorliegt. Hierbei sind die Herstellungsempfehlungen zu beachten.

Zusätzlich müssen Zentrifugen so aufgestellt werden, dass der Messflächenschalldruckpegel in 1 m Messabstand 85 dB nicht überschreitet. Alle Personen, die in die Handhabung der Zentrifuge involviert sind müssen mit den Betriebsanweisungen vertraut sein.

Zentrifugen müssen im Betriebszustand mindestens einmal jährlich und zusätzlich im zerlegten Zustand bei Bedarf, mindestens jedoch alle 3 Jahre, durch eine „befähigte Person“ auf ihre Arbeitssicherheit geprüft werden.

Der Betrieb darf nur mit entsprechenden Abdeckhauben oder geschlossenem Deckel erfolgen.