Sichere Schule – Biologie

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BI

Verbandkasten

02 | weitere Hinweise

Lehrkräfte der naturwissenschaftlich-technischen Fächer sollten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin / ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist unverzüglich eine Unfallanzeige auszufüllen. Alle anderen Unfälle müssen im Verbandbuch vermerkt werden, damit bei Spätfolgen eines nicht gemeldeten Unfalles der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden kann.

Der Vermerk erleichtert die Anerkennung eines Schulunfalls.

Die Schulleiterin / der Schulleiter sorgt dafür, dass diese Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahrt werden. Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungträger ein Verbandbuch unter der Bestell-Nr. GUV-I 511.1 kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in das Verbandbuch.