Sichere Schule – Biologie

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Allgemeine Chemikalien

02 | weitere Hinweise

Räume, in denen gefährliche Stoffe aufbewahrt oder gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Betriebsfremde zu sichern. Betriebsfremd sind Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten haben, z. B.  fachfremde Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und nicht unter- wiesenes Reinigungspersonal.

Es wird empfohlen, diese Räume außen mit Außenknauf und Innenklinke zu versehen.