Sichere Schule – Biologie

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Brutschrank

02 | weitere Hinweise

Beim Inkubator oder Brutschrank mit Anschluss an die Kohlendioxid- Versorgung besteht die Gefahr der Verpilzung. Bei Verpilzung oder Gefahr der Verpilzung muss der Brutschrank entweder mit Desinfektionsmittel gem. Hygieneplan ausgerieben oder die Stabsstelle Sicherheit muss eine Begasung durchführen.

Die Durchführung dieser Begasung beinhaltet eine Desinfektionen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd. Die Begasung darf nur durch Erlaubnisscheininhaber (Stabsstelle Sicherheit, Desinfektor Zentrales Tierlabor) durchgeführt werden. Die Freisetzung von Formaldehyd ohne Erlaubnis ist eine strafbare Handlung!

Die Stabsstelle Sicherheit führt Begasungen z. B.  von Sicherheitswerkbänken, Inkubatoren oder Räumen durch.