Sichere Schule – Biologie

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BI

Autoklaven / Dampfsterilisator

02 | weitere Hinweise

Autoklaven müssen so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung (siehe Betriebsanweisung) zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher genügen und dicht bleiben. Sie müssen insbesondere den zulässigen Betriebsdruck und die zulässige Betriebstemperatur sicher einhalten. Versuchsautoklaven für Versuche mit unbekanntem Reaktions-, Druck- oder Temperaturverlauf müssen in besonderen Kammern oder hinter Schutzwänden aufgestellt sein (Autoklavenräume). Diese müssen so gestaltet sein, dass Personen beim Versagen des Autoklaven geschützt sind. Die Beobachtung der Sicherheits- und Messeinrichtung sowie deren Bedienung müssen von sicherer Stelle aus erfolgen können (Gefährdungsbeurteilung).

Werden Versuchsautoklaven aus Glas mit nichtbrennbaren Flüssigkeiten oder Gasen außerhalb von besonderen Kammern (Autoklavenräumen) oder nicht hinter Schutzwänden betrieben, ist ein geeigneter Splitterschutz zu verwenden. Mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen dürfen Versuchsautoklaven aus Glas nur in besonderen Kammern (Autoklavenräumen) betrieben werden. Diese Versuche sind in der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen schriftlich festzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Autoklaven müssen durch befähigte Personen geprüft werden.