Sichere Schule – Biologie

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BI

Entlüftung

01 | Informationen

Die Vorbereitungs- und Übungsräume sollen grundsätzlich ausreichend natürlich durch Fenster be- und entlüftet werden (sog. „freie Lüftung“ nach Arbeitsstättenrichtlinie (ASR / 5).

Ist eine technische Lüftung erforderlich, so ist ein 6- bis 8-facher Luftwechsel pro Stunde vorgeschrieben.

Die Abzugsentlüftung darf durch eine gleichzeitig vorhandene Raumlüftung nicht unwirksam werden.

Die Abluft aus den Abzügen wird im Allgemeinen senkrecht über das Dach ins Freie geführt.

Die Gefahrstofflager- und Säure-/Laugen - Schränke sollten an ein vom Abzug unabhängiges Abluftsystem angeschlossen und dauernd entlüftet werden.