02 | weitere Hinweise
Eine Handbrause erfüllt die Anforderungen nach DIN 12899-2 bzw. DIN EN 15154-2 nicht und kann somit eine Augendusche nicht ersetzen.
Grundsätzlich ist ein Kaltwasseranschluss erforderlich, da bei der Verwendung von warmem Wasser die Gefahr erhöhter Hautpermeabilität besteht.
Die Augenspülvorrichtung muss durch das Sicherheitskennzeichen „Augenspülvorrichtung“ gekennzeichnet sein.
Eine Funktionsprüfung ist regelmäßig, aber mindestens einmal monatlich durchzuführen.
Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind nur noch zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.
Detaillierte Hinweise zum Gebrauch sowie der Prüfung und Wartung von Augenduschen Gibt folgende PDF-Datei: