Sichere Schule – Biologie

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Augenduschen

01 | Informationen

Wenn an Arbeitsplätzen mit ätzenden/reizenden Stoffen umgegangen wird und eine Gefährdung durch Verspritzen besteht, muss neben der persönlichen Schutzausrüstung zur Ersten-Hilfe eine geeignete Augenspülvorrichtung (Augendusche) installiert werden.

Die Augenduschen müssen grundsätzlich den Anforderungen der DIN 12899-2 bzw. der neuen DIN EN 15154-2 (seit 08/2006) genügen.

Zusätzlich ist der Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten.
Um diesen Schutz sicherzustellen, gibt es zwei Alternativen:

  • Es werden Augenduschen eingebaut, die eine DVGW Zulassung nach DIN 1988-4 oder DIN EN 1717 nachweisen oder
  • es werden nicht DVGW- geprüfte Augenduschen eingebaut, die durch einen Rohrtrenner von der Trinkwasserleitung getrennt sind.

Die Situation ist in der überwiegenden Anzahl der Schulen so, dass Rohrtrenner nicht vorhanden sind, so dass daher die DVGW- geprüften Augenduschen zu installieren sind.