2. Wann ist zu unterweisen?
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen/Schüler vor Arbeitsaufnahme auf Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hinzuweisen.
Anlässe für Unterweisungen können sein:
- Veränderungen der Arbeitsbedingungen (z. B. neue Arbeitsverfahren und -stoffe, geänderte Arbeitsabläufe) und neue Arbeitsaufgaben
- Stattgefundener Unfall mit und ohne Personenschäden oder auch bei Beinaheunfällen
- Neue oder geänderte Vorschriften
3. Wie sieht eine Unterweisung aus?
Es gibt keine Vorgaben für den Ablauf einer Unterweisung. Je nach Thema und Ziel kann eine Unterweisung aus einem 10-minütigen Gespräch bestehen, aus dem Zeigen eines Filmes zu einem bestimmten Sachverhalt mit anschließender Diskussion oder aus einer einstündigen Arbeitsrunde.
Prinzipiell ist jedoch zu sagen: häufige kurze Unterweisungen sind sinnvoller als seltene lange. Nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll ist eine Unterweisung in Form von vorgelesenen oder verteilten Informationen.