Folgende häufig gestellte Fragen geben eine Orientierung zum Umgang mit Tieren:
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Nein, denn die Gefahr der Übertragung von BSE-Prionen ist zu groß. Folglich dürfen folgende Organe nicht mehr im Unterricht untersucht oder verwendet werden:
- Augen
- Hirn
- Kalbsbries (Thymusdrüse)
- Magen roh
Von der Untersuchung von frischem Panseninhalt ist dringend abzuraten, da es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit mit nicht beurteilbarem Gefahrenpotenzial handelt.
Ochsengalle zur Fettemulgierung aus dem Fachhandel kann im Unterricht eingesetzt werden.
Im Prinzip können Organe des Schweins aus dem Lebensmittelhandel ohne besondere gesundheitliche Gefahr untersucht werden.
Von Schaf- oder Ziegenorganen als Ersatz für Rinderaugen und Rinderhirn ist dringend abzuraten, da auch hier Prionen-Erkrankungen auftreten (Creuzfeldt-Jakob).
Federn, die von Vögeln aus der Natur stammen, dürfen im Unterricht wegen Übertragung von Krankheitserregern, wie z. B. Vogelgrippe, nicht verwendet werden.
Federn, die aus dem Bettengeschäft stammen und damit geprüft und hygienisch einwandfrei sind, dürfen im Unterricht genutzt werden.
Die Pflege von Aquarien oder Terrarien durch Schüler ist dann unproblematisch, wenn die Lehrpersonen vor Einsatz der Schüler eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat und selbst bei der Pflege anwesend ist.
Ansonsten kann die Lehrperson aufgrund der Unbedenklichkeit nach der Gefährdungsbeurteilung die Schüler die Pflege selbstständig durchführen lassen. Die Pflege in der Ferienzeit muss schriftlich festgelegt und gewährleistet sein.
Unproblematisch ist das Zeigen von Insekten, die in mit Glas verschlossenen Insektenkästen aufbewahrt werden.
Mehlkäfer und ihre Larven können im Unterricht eingesetzt werden, wenn sie aus dem Zoohandel stammen.