Sichere Schule – Biologie

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BI

Regelungen für Tätigkeiten mit Lebewesen

 

Folgende häufig gestellte Fragen geben eine Orientierung zum Umgang mit Tieren:
Um die Antworten zu lesen, bitte auf die Fragen klicken

Dürfen Schüler lebende Haustiere mitbringen?
Gesunde Tiere dürfen in die Schule mitgebracht werden. Man kann von der Gesundheit der Tiere ausgehen, wenn sie regelmäßig den Tierarzt besuchen und bei ihnen keine Erkrankung festgestellt wurde.
Dürfen tote Tiere mit in die Schule gebracht werden?
Tote Tiere dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden, da eine Erkrankung der Tiere und mögliche Übertragung auf den Menschen (z. B. Tollwut) nicht ausgeschlossen werden können.
Sind in der Schule Versuche mit tierischem Blut zulässig?
Es ist wichtig darauf zu achten, dass nur Blut von gesunden Tieren in der Schule verwendet wird. Das Blut sollte über einen Schlachthof bezogen werden, wo die Tiere vom Amtstierarzt untersucht werden.
Müssen die Schüler bei der Untersuchung von z. B. Schweineherzen oder Forellen usw. Einmalhandschuhe tragen?
Die BioStoffV fordert in diesem Fall nicht das Tragen von Einmalhandschuhen. Falls Einmalhandschuhe verwendet werden, ist auf Grund gesundheitlicher Risiken auf Latexhandschuhe zu verzichten (Alternativen: Vinyl-, Nitrilkautschuk-Handschuhe,...).
Können Fische von Schülern präpariert und untersucht werden?
Ja, aber die Fische müssen aus dem Lebensmittelhandel stammen und durch eine offizielle Einrichtung freigegeben sein, um eine Übertragung von Krankheiten zu vermeiden.
Dürfen weiterhin alle Rinderorgane im Unterricht verwendet werden?

Nein, denn die Gefahr der Übertragung von BSE-Prionen ist zu groß. Folglich dürfen folgende Organe nicht mehr im Unterricht untersucht oder verwendet werden:

  • Augen
  • Hirn
  • Kalbsbries (Thymusdrüse)
  • Magen roh

Von der Untersuchung von frischem Panseninhalt ist dringend abzuraten, da es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit mit nicht beurteilbarem Gefahrenpotenzial handelt.

Ochsengalle zur Fettemulgierung aus dem Fachhandel kann im Unterricht eingesetzt werden.

Können im Unterricht Organe anderer Tiere statt der Rinderorgane Verwendung finden?

Im Prinzip können Organe des Schweins aus dem Lebensmittelhandel ohne besondere gesundheitliche Gefahr untersucht werden.

Von Schaf- oder Ziegenorganen als Ersatz für Rinderaugen und Rinderhirn ist dringend abzuraten, da auch hier Prionen-Erkrankungen auftreten (Creuzfeldt-Jakob).

Dürfen im Unterricht weiterhin Federn untersucht werden?

Federn, die von Vögeln aus der Natur stammen, dürfen im Unterricht wegen Übertragung von Krankheitserregern, wie z. B. Vogelgrippe, nicht verwendet werden.

Federn, die aus dem Bettengeschäft stammen und damit geprüft und hygienisch einwandfrei sind, dürfen im Unterricht genutzt werden.

Dürfen Schüler Aquarien oder Terrarien selbstständig pflegen?

Die Pflege von Aquarien oder Terrarien durch Schüler ist dann unproblematisch, wenn die Lehrpersonen vor Einsatz der Schüler eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat und selbst bei der Pflege anwesend ist.

Ansonsten kann die Lehrperson aufgrund der Unbedenklichkeit nach der Gefährdungsbeurteilung die Schüler die Pflege selbstständig durchführen lassen. Die Pflege in der Ferienzeit muss schriftlich festgelegt und gewährleistet sein.

Darf man im Unterricht Insekten zeigen und von Schülern anfassen lassen?

Unproblematisch ist das Zeigen von Insekten, die in mit Glas verschlossenen Insektenkästen aufbewahrt werden.

Mehlkäfer und ihre Larven können im Unterricht eingesetzt werden, wenn sie aus dem Zoohandel stammen.