Sichere Schule – Biologie

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BI

Mikrobiologische Arbeiten

 

Gezielte Tätigkeiten

Von „Gezielte Tätigkeiten“ spricht man, wenn der biologische Arbeitsstoff mindestens der Spezies nach bekannt ist, wenn die Tätigkeit unmittelbar auf den biologischen Arbeitsstoff ausgerichtet ist und wenn die Exposition abschätzbar ist.

Im Unterricht allgemeinbildender Schulen sind mikrobiologische Arbeiten bei gezielten Tätigkeiten auf Mikroorganismen der Risikogruppe 1 zu beschränken.

Die Risikogruppe 1 umfasst Mikroorganismen, die nicht humanpathogen sind.

Sind die unten beschriebenen hygienischen Voraussetzungen erfüllt, so sind weitere Schutzmaßnahmen nicht erforderlich.

Nach der Begriffsbestimmung der Biostoffverordnung können Mikroorganismen der Risikogruppe 2 und höher Krankheiten beim Menschen hervorrufen. In allgemeinbildenden Schulen sind deshalb Experimente mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 untersagt.

Sollen in Einzelfällen (z. B. in Sekundarstufe II mit besonderen Schwerpunkten) Experimente mit Mikroorganismen der Risikogruppe 2 durchgeführt werden, so gelten die weitergehenden Anforderungen der Biostoffverordnung.

Beispiele zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für
gezielte Tätigkeiten

Risikogruppe, Schutzstufe und Schutzmaßnahmen für gezielte
Tätigkeiten

Umgang mit Mikroorganismen - Allgemeine Regeln zu Hygiene und Verhalten

Umgang mit Mikroorganismen - Entsorgung