Sichere Schule – Biologie

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BI

Experimente zur Menschenkunde

 

Abstriche der Mundschleimhaut dürfen nur mit sauberen, stumpfen Gegenständen (z. B. Einwegholzspatel, Einwegabstrichtupfer) angefertigt werden. Aus hygienischen Gründen sollen Schülerinnen und Schüler solche Abstriche nur bei sich selbst vornehmen.

Geschmacksproben von Gefahrstoffen und deren Einwirkungen auf die Haut sind verboten. Das gilt auch für die sog. „Schmeckertests“ mit Phenylthioharnstoff.

Eine Überreizung der Sinnesorgane bei sinnesphysiologischen Experimenten und beim Mikroskopieren ist zu vermeiden.

Bei Verwendung von Mundstücken sind nur Einmal-Mundstücke bzw. sterilisierte Glasrohre zu verwenden.

Folgende Fragen geben eine Orientierung mit Experimenten am Menschen:
Um die Antworten zu lesen, bitte auf die Fragen klicken

Sind Eigenexperimente z. B. Blutzuckertest in der Schule zulässig? Welche Vorschriften sind zu beachten?
Die Demonstration eines Blutzuckertests durch einen an Diabetes erkrankten Schüler ist möglich. Das Einverständnis des betroffenen Schülers und der Eltern sollte unbedingt eingeholt werden.
Ist eine Blutgruppenbestimmung von Schülerblut erlaubt?
Nein, es ist nicht erlaubt, dass Schüler eine Blutgruppenbestimmung ihres Blutes durchführen. Auch bei Versuchen mit Eigenblut kann ein Kontakt der Schüler untereinander und somit eine mögliche Belastung mit Hepatitis B oder C, HIV etc. nicht ausgeschlossen werden. Für die Bestimmung muss Modellblut oder von behördlich beaufsichtigten Institutionen (z. B. Hilfsorganisationen) getestetes Blut eingesetzt werden.